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beim Thema
barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign ist ein Muss

Barrierefreiheit und Inklusion sind bedeutende Pfeiler unserer modernen Gesellschaft und demokratischen Grundordnung. Im World Wide Web wird das Thema dagegen von vielen Homepage-Betreibern vernachlässigt. Die meisten Content-Management-Systeme (CMS) erzeugen Seiten, die für Menschen mit Beeinträchtigungen schlecht zugänglich sind. Um dies zu vermeiden, sollte bei der Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Webprojekten auf Barrierefreiheit geachtet werden. Neben der technischen Barrierefreiheit ist zudem auf die Implementierung von Content-Management-Prozessen zu achten, die die Erstellung barrierefreier Inhalte erleichtern.

Was ist Barrierefreiheit überhaupt?

Barrierefreies Internet meint in erster Linie webbasierte Angebote, die von allen Menschen uneingeschränkt, also barrierefrei, genutzt werden können – unabhängig von ihren persönlichen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten. So können beispielsweise blinde Menschen gut strukturierte Texte über eine Braillezeile mit entsprechender Software vorgelesen bekommen. Bilder, die für Sehende unzugänglich sind, sollten mit alternativen Texten ergänzt bzw. versehen werden. Für sehschwache Menschen ist wiederum die Skalierbarkeit der Schrift im Browser von Bedeutung, um die Schriftgröße an ihre Sehleistung anpassen zu können. Andere Menschen wiederum könnten stärkere Kontraste bei den Farb- und Hintergrundeinstellungen benötigen.

Barrierefreiheit ist mehr als Technik

Barrierefreies Internet bezieht sich aber nicht nur auf technische Aspekte, sondern auch auf verständlich dargestellte Inhalte, weshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen Grafikdesignern und Programmierern unverzichtbar ist. Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche sind beispielsweise benachteiligt, wenn Informationen über Farbe allein vermittelt werden. Aus diesem Grund sollten spezielle Hinweise, wie „Drücken Sie auf den grünen Button“ vermieden werden. Des Weiteren können blinkende oder animierte Texte für Menschen mit einer Sehbehinderung und/oder einer kognitiven Behinderung eine Barriere darstellen, da sie von den eigentlichen Inhalten ablenken. Menschen mit kognitiven Behinderungen haben zudem häufig Schwierigkeiten, lange und verschachtelte Sätze zu verstehen. Alternativ könnten deshalb Webseiten auch in sogenannter „Leichter Sprache“ verfasst bzw. Übersetzungen in „Leichte Sprache“ angeboten werden.

Personen mit motorischen Störungen, die beispielsweise keine Maus bedienen können, sind auf die Tastatur angewiesen und navigieren hier meist mit der Tabulatortaste. Dabei ist es wichtig, dass die Elemente in einer logischen Reihenfolge angeordnet sind und dass der gerade aktive Bereich deutlich erkennbar ist.

Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass Barrierefreiheit nicht automatisch per Knopfdruck möglich ist. Wenn aber gewisse Grundstandards eingehalten werden, können auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Inhalte einer Homepage problemlos und nahezu uneingeschränkt nutzen. Aber auch unterschiedliche Geräte wie PC, Tablets oder Smartphone müssen bei der Programmierung einer Homepage berücksichtigt werden. 

Wichtige Punkte zur Barrierefreiheit

Zum barrierefreien Webdesign gehören viele Komponenten, eine allgemein gültige Definition gibt es aber nicht. Dennoch lässt sich unter Fachleuten ein breiter Konsens feststellen, welche Punkte für Barrierefreiheit unerlässlich sind:

  • Skalierbarkeit
  • Kontraste und Farben
  • Linearisierbarkeit
  • Navigation und Orientierung
  • Verständlichkeit
  • Strukturierte Inhalte
  • Textalternativen

Genaue Anforderungen des barrierefreien Webdesigns sind zudem in den Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) formuliert.

Aktuell gibt es noch keinen Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit im Internet. Zwar schreibt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) die Barrierefreiheit im Internet vor, dies gilt derzeit aber nur für Einrichtungen der Bundesverwaltung. Kommerzielle und private Webangebote fallen nicht unter den Geltungsbereich der BITV, eine freiwillige Verpflichtung ist aber absolut empfehlenswert.

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Marvin Riegler

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